Sie erklimmen gerade die ersten Sprossen der Karriereleiter zur Beamtenlaufbahn oder tragen sich mit solchen Gedanken? Sicher haben Sie sich schon mit den Vorteilen des Beamtenstatus in Bezug auf soziale Absicherung, speziell in der Krankenversicherung, beschäftigt. Beamte und ihre Angehörigen sind über die Beihilfe gut versorgt. Der Rest lässt sich mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) absichern. Der Status als Beamtenanwärter (Beamter auf Widerruf) und Beamter auf Probe birgt aber sowohl hinsichtlich der Beihilfe als auch in Bezug auf die PKV einige Fallstricke.

Beihilfe mit Einschränkungen

Die Beihilfe übernimmt für Beamtenanwärter vom ersten Tag an einen Teil der Gesundheitskosten. Der Anteil liegt zwischen fünfzig und achtzig Prozent, abhängig vom Dienstherrn (Bund oder Bundesland) und vom Familienstand. Aber Achtung – vor allem im Bereich Zahnersatz gibt es Lücken. Im Gegensatz zu Beamten auf Lebenszeit erhalten Beamtenanwärter oft keine Leistungen für Zahnprothesen, Inlays, Implantate und Kronen. Wem diese Leistungsarten in jungen Jahren nicht wichtig erscheinen, sei gewarnt. Karies, Zahnfleischerkrankungen oder ein Unfall können dazu führen, dass auch bei jungen Menschen Zahnersatz nötig wird und Kosten im vier- oder gar fünfstelligen Bereich entstehen. Eine PKV für Beamtenanwärter muss nahtlos an die Leistungen der Beihilfe anschließen. Ein reiner Prozent-Tarif, wie er für Beamte auf Lebenszeit angeboten wird, ist nicht genug – die speziellen Einschränkungen der Beihilfe, die sich aus dem Anwärter-Status ergeben, sollten von der PKV abgedeckt sein, und zwar sowohl für den angehenden Beamten selbst als auch gegebenenfalls für seine Familie.

Anwärtertarife sind nur scheinbar billig

Beihilfetarife der PKV sind günstig, weil nur ein Teil der Gesundheitskosten abgesichert werden muss. Die Beihilfe wirkt wie eine Selbstbeteiligung. Anwärter scheinen auf den ersten Blick noch billiger wegzukommen, selbst wenn Zahnersatz mitversichert ist. Der Eindruck täuscht. Anwärtertarife werden nur für eine begrenzte Zeit abgeschlossen. Deshalb wird keine Rückstellung für die voraussichtlich höheren Leistungen im Alter aufgebaut. Da der hierfür erforderliche Betrag einen hohen Anteil regulärer Tarife ausmacht, ist eine PKV für Beamtenanwärter billiger als eine PKV, die Alterungsrückstellungen bildet. Wechselt ein Beamter vom Anwärtertarif in einen vollwertigen Beihilfetarif, richtet sich der neue Beitrag nach dem Eintrittsalter zur Zeit des Tarifwechsels. Je später der Wechsel erfolgt, desto weniger Zeit bleibt für das Ansparen der Alterungsrückstellung, desto höher ist also der Preis. Die während der Anwärterzeit nicht erhobenen Sparanteile für die Rückstellung werden nachgeholt, damit die Kalkulation aufgeht.

Abschluss und späterer Tarifwechsel garantiert

Die meisten PKV-Unternehmen in Deutschland beteiligen sich an einer Öffnungsaktion. Beamtenanwärter dürfen demnach bei den privaten Krankenkassen einen Beihilfetarif abschließen, auch wenn sie oder bzw. Angehörigen Vorerkrankungen haben oder aktuell unter Beschwerden leiden. Die Versicherer verzichten dennoch auf Leistungsausschlüsse und begrenzen Risikozuschläge auf dreißig Prozent. Wichtig: Die PKV muss innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung beantragt werden. Außerdem ist die Möglichkeit des späteren Tarifwechsels ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Anwärtertarifen üblicherweise garantiert. Das ist nicht nur wegen möglicherweise abweichender Beihilfe-Sätze wichtig. Es besteht immer die Möglichkeit, dass ein Beamtenanwärter – freiwillig oder unfreiwillig – in die Privatwirtschaft wechselt. Ist in der Anwärterzeit eine Gesundheitsverschlechterung eingetreten, würde es ohne Garantie ernste Probleme bei der Weiterversicherung geben.

Bild: Bigstockphoto.com / jittawit.21

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